Fachanwalt für Verkehrsrecht
Geboren 1954 in Boppard am Rhein, schloss sich nach dem Schulbesuch das Studium der Rechtswissenschaft in Berlin und Hannover an, das Rechtsanwalt Schröder 1982 erfolgreich mit dem Staatsexamen abschloss. Er gehörte im Herbst 1983 zu den Mitbegründern der Sozietät.
Rechtsanwalt Schröder wurde im Jahre 1988 zum Notar bestellt.
Von 1995 bis 2003 war Rechtsanwalt Schröder Mitglied des Niedersächsischen Landtages, unter anderem als Fraktionssprecher für Rechts- und Innenpolitik.
2009 erteilte ihm die Rechtsanwaltskammer Celle aufgrund nachgewiesener praktischer Erfahrungen und besonderer theoretischer Kenntnisse die Erlaubnis, die Bezeichnung Fachanwalt für Verkehrsrecht zu führen. Rechtsanwalt Schröder vertritt im Bereich des Verkehrsrechtes private und gewerbliche Mandanten in allen rechtlichen Fragen rund um den Straßenverkehr. Hierzu gehört insbesondere die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen einschließlich Schmerzensgeld nach einem Verkehrsunfall, die Verteidigung in Bußgeld- und Verkehrsstrafsachen sowie die Beratung und Vertretung bei Streitigkeiten aus einem Fahrzeugkauf.